Die regelmässige Kontrolle einer elektrischen Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Kontrollperiodizitäten sind im Anhang der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) festgelegt. Im Folgenden haben wir einige Anlagen mit Ihren entsprechenden Intervallen aufgelistet.
Wohnungsbauten
Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
20
Wohnobjekte bei Handänderung
5
Landwirtschaft
Stall und Scheune
10
Wohngebäude
20
Gewerbe und Industrie
Betriebsräume Industrie und Grossgewerbe
5
Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten
5
Werkstätten
10
Kläranlagen
5
Hallen- und Freibäder
5
Bauten mit Personenansammlungen
Kino, Theater, Alters- und Kinderheime
5
Schulhäuser, Hochschulen und Kindergärten
5
Restaurants, Hotels
5
Campingplätze und Bootsanlagestellen
5
Büros, Banken, Versicherungen
10
Läden
10
Temporäre Installationen
Bauprovisorien und Märkte
1
Besondere Installationen
Installationen nach Nullung Sch III
5
Tankstellen, Garagen, explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21
3
Explosionsgefährdete Bereiche der Zonen 0 und 20 sowie 1 und 21