Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV / SR 734.27) unterliegen Spezialinstallationen der Kontrolle durch eine akkreditierte Inspektionsstelle. Dazu gehören z.B. die Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0/20 und 1/21 sowie in den Zonen 2/22 in Tankanlagen, Installationen in Zivilschutzbauten mit Energieerzeugungsanlage oder NEMP-Schutz. Auch Installationen die von Inhabern einer eingeschränkten Installationsbewilligung erstellt wurden (NIV Art, 13 / 14 und 15) unterliegen der Kontrolle durch eine akkreditierte Inspektionsstelle.
Wir freuen uns sehr, unsere Kunden in folgenden Bereichen kompetent unterstützen zu können:
- Prüfung und Beglaubigung von Gross-Photovoltaikanlagen >100 kWp
- Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen 0/20 und 1/21
- Installationen in Tankanlagen Zone 2/22
- Installationen in Zivilschutzbauten mit Energieerzeugungsanlagen und/oder NEMP-Schutz
- Installationen von Inhabern einer eingeschränkten Installationsbewilligung (NIV Art. 13, 14 und 15)