VNB-Beauftragter

Die Aufgaben des VNB-Beauftragten erfordern unter anderem Kontrollberechtigung oder Fachkundigkeit nach NIV (SR 734.27)

Mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Pflichten als VNB-Beauftragter dürfen nur kontrollberechtigte Personen nach NIV betraut werden, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

Sie dürfen nicht an Planung, Erstellung, Instandhaltung und Kontrolle nach NIV der durch die fragliche Trafostation versorgten Installationen beteiligt sein.

DS-Control AG übernimmt auf Mandatsbasis die VNB-Pflichten, wenn diese – nach NIV geforderte – Unabhängigkeit vollumfänglich gewährleistet ist. Wo dies nicht der Fall ist, vermitteln wir gerne geeignete kontrollberechtigte Personen nach NIV.

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