Niederspannungs-Installations-Verordnung, NIV

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Damit ist sie nicht nur für die Fachleute sondern auch für jeden Installationsinhaber von hoher Bedeutung. Die NIV wurde revidiert und tritt am 1.1.2018 in der neuen Fassung in Kraft.

Unter folgendem Link gehts zum Download der neuen NIV 2018:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20012238/index.html

Die Tatsache, das mit der Revision der NIV von 2002 die Kontrolltätigkeit von den Verteilnetzbetreiberinnen zu den privatrechtlich organisierten Elektro-Kontrollunternehmungen überging, ist heute allgemein bekannt und etabliert.
Die Anpassungen der aktuellen Teilrevision zur NIV 2018 sind wohl nicht ganz so umfangreich. Dennoch ist das Wissen um die entsprechenden Neuerungen für Fachleute und Installationsinhaber gleichermassen wichtig.

Die "neue" NIV 2018 bringt u.A. eine klare Regelung der Weiterbildung auch für die fachkundigen Leiter in der Installationsbranche. Nachdem diese Regelung für die kontrollberechtigten Personen bereits seit 2002 Gültigkeit hat und für alle Beteiligten mit erfreulichen Ergebnissen umgesetzt wird, bietet sich diese Chance nun auch den Fachleuten der Installationsbranche.

Die Dokumentation der Erstprüfung und die zwingende Übergabe deren Ergebnisse an den Installationsinhaber, ist ein weiterer vorteilhafter Punkt  - damit kann der Besitzer nun auch seiner Nachweispflicht bezüglich Sicherheit der Anlage in einfacher Weise gerecht werden.

Im weiteren gibt es neu einige Anpassungen, bzw. Erleichterungen im Bereich der eingeschränkten Installationsbewilligungen, die vor Allem für Fachleute in der HLKS- und Aufzugsbranche, etc. von Bedeutung sind.

Interessant für Installationsinhaber ist sicherlich auch die Anpassung der Kontrollperiodizitäten für Installationen nach Nullung SchIII (alte Installationen ohne separat verlegten Schutzleiter) auf 5 Jahre. Mit dieser Regelung wird dem besonderen Gefahrenpotenzial dieser Anlagen Rechnung getragen. Der Besitzer hat damit eine bessere Ausgangslage seiner Verantwortung für die Sicherheit nachzukommen.

Eine weitere Anpassung erfuhren auch die Kontrollperiodizitäten bei den explosionsgefährdeten Bereichen. Hier wurde die Diskrepanz zum europa- bzw. weltweit geltenden Kontrollturnus von 3 Jahren für gewisse Anlageteile bereinigt.

Dies ist nur ein kleiner Überblick zu den Anpassungen der NIV 2018 ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Unsicherheiten bezüglich der Neuerungen kontaktieren Sie uns einfach. Durch unsere aktive Mitarbeit an der Revision der NIV verfügen wir über die erforderlichen Kenntnisse zur Beantwortung Ihrer Fragen.